Kosten

Einzeltherapie: € 90,00 pro Einheit (60 min.)
Paartherapie:€ 130,00 pro Einheit (90 min.)
Gruppentherapie:Kosten abhängig von der Anzahl der Gruppenteilnehmer*innen

Psychotherapie ist umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG.


Leistung der Krankenkassen zur Psychotherapie:
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10) besteht die Möglichkeit, Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Durch diese Zuschussregelung erstattet die Krankenkasse einen Teil des bezahlten Honorars.

Für die Auszahlung werden von der Krankenkasse die Rechnung, die Zahlungsbestätigung und eine ärztliche Bestätigung verlangt.
(https://www.psychotherapie.at/patientinnen/finanzierung)

Überblick über die Höhe der Zuschüsse bei den diversen Krankenkassen.
Zuschüsse pro Psychotherapie-Einzelsitzung ab 1.1.2024:


ÖGK (vormals GKK)
BVAEB (vormals BVA- u. VAEB-Versicherte)
SVS (Selbständig Erwerbstätige, Gewerbetreibende, Neue Selbstständige und Landwirte)
€ 33,70
€ 46,60
€ 45,00

Private Krankenversicherungen leisten je nach Vertragsbedingungen einen Zuschuss zu Ihren Kosten.
Für detaillierte Auskünfte setzen Sie sich bitte mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung.


Das Erstgespräch ist kostenpflichtig. Es dient vorwiegend dem gegenseitigen Kennenlernen. Ihre Anliegen und Beweggründe für eine Psychotherapie stehen dabei im Mittelpunkt.
Außerdem werden Rahmenbedingungen (Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz, Setting, Sitzungsfrequenz, usw.) besprochen.
HINWEIS:
Diese Website speichert keine personenbezogenen Daten. (Warum?)